Änderung der Nachweispflicht von 28 auf 56 Tage: Was Lkw-Fahrer und Transportunternehmer jetzt wissen müssen

Änderung der nachweispflicht von 28 auf 56 tage

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Ab dem 31. Dezember 2024 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft: Die Mitführpflicht für Lenk-, Ruhe-, Arbeits- und Bereitschaftszeiten verlängert sich von bisher 28 auf 56 Tage. Diese Anpassung betrifft nicht nur Lkw-Fahrer, sondern auch Transportunternehmen, Verkehrsleiter und die gesamte Logistikbranche. Doch was bedeutet das konkret?


Was ändert sich für Lkw-Fahrer?

      • Fahrer müssen bei Kontrollen künftig die Nachweise der letzten 56 Tage statt nur der letzten 28 Tage mitführen. Betroffen sind alle Aufzeichnungen zu Lenk-, Ruhe-, Arbeits- und Bereitschaftszeiten, die auf der Fahrerkarte oder in sonstigen Aufzeichnungen gespeichert sind.

      • Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen, da Behörden nun über einen längeren Zeitraum Verstöße prüfen können. Für Fahrer, die regelmäßig unterwegs sind, bleibt die Handhabung nahezu gleich, da moderne Fahrerkarten ohnehin über Monate hinweg Fahrerdaten speichern.

      • Problematisch kann die Änderung für Aushilfsfahrer oder Werkstattfahrer sein, die nur gelegentlich ein Fahrzeug bewegen. Sie müssen sicherstellen, dass sie lückenlose Nachweise für die zurückliegenden 56 Tage mitführen.
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    Was ändert sich für Transportunternehmer?

        • Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Fahrer über die neue Regelung informiert sind und entsprechend unterwiesen wurden. Dies kann durch den Verkehrsleiter oder Unternehmer selbst erfolgen. Die Verwaltung und Archivierung von Fahrerdaten wird aufwändiger, da die Nachweise länger gespeichert und bereitgehalten werden müssen. Teilweise könnte es erforderlich sein, Software oder Systeme zu aktualisieren, um die längere Nachweispflicht störungsfrei zu handhaben. 
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      Wen betrifft die neue Regelung?

      Die Änderung betrifft alle gewerblichen Fahrer und Unternehmen, die unter die Sozialvorschriften für den Straßenverkehr fallen. Dazu gehören:

          • Lkw-Fahrer im gewerblichen Güterverkehr

          • Busfahrer im Personenverkehr

          • Transportunternehmen

          • Speditionen und Logistikfirmen

          • Verkehrsleiter, die für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind
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        Welches Gesetz ist die Grundlage?

        Die Änderung basiert auf dem EU-Mobilitätspaket I, das darauf abzielt, die Sozialvorschriften im Straßenverkehr zu verbessern und die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten strenger zu kontrollieren. Die entsprechende gesetzliche Grundlage ist in der Verordnung (EU) 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr sowie der Verordnung (EG) 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten verankert.


        Wann tritt die Änderung in Kraft?

        Die neue Regelung gilt ab dem 31. Dezember 2024 europaweit. Ab diesem Datum müssen Fahrer und Unternehmen die Nachweise über 56 Tage lückenlos mitführen und auf Verlangen vorzeigen können.


        Was bedeutet die Änderung für Verkehrsleiter?

            • Verkehrsleiter tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Sozialvorschriften im Unternehmen.

            • Sie müssen die Prozesse zur Datenaufbewahrung, Fahrerunterweisung und Dokumentation anpassen.

            • Möglicherweise sind interne Schulungen notwendig, um Fahrer über die neue Nachweispflicht zu informieren.

            • Auch die Zusammenarbeit mit Kontrollbehörden könnte sich intensivieren, da Verstöße über einen längeren Zeitraum zurückverfolgt werden können.
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          Müssen Neuanschaffungen getätigt werden?

              • Nein, digitale Fahrtenschreiber speichern bereits Daten für mehrere Monate, daher ist in den meisten Fällen keine neue Technik erforderlich. Unternehmen sollten jedoch prüfen, ob ihre Archivierungs- und Auswertungssoftware kompatibel mit der verlängerten Speicherfrist ist. Möglicherweise müssen Fahrer zusätzliche Papieraufzeichnungen oder Bescheinigungen über arbeitsfreie Zeiten mitführen, falls sie nicht durch die Fahrerkarten abgedeckt sind.
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            Fazit

            Die Verlängerung der Nachweispflicht von 28 auf 56 Tage stellt eine wichtige Neuerung dar, die sowohl Fahrer als auch Unternehmen betrifft. Während für viele Berufskraftfahrer die Änderung kaum Auswirkungen haben dürfte, steigt der Verwaltungsaufwand für Verkehrsleiter und Transportunternehmer. Durch eine frühzeitige Anpassung interner Prozesse können jedoch Probleme vermieden und Strafen verhindert werden.

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