EU-Lizenz: Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

EU Lizenz

Inhalt

Der gewerbliche Güterkraftverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) unterliegt strengen Vorschriften. Unternehmen, die grenzüberschreitende Transporte durchführen, benötigen eine spezielle Erlaubnis: die EU-Lizenz oder auch Gemeinschaftslizenz. Doch was genau ist diese Lizenz, wer benötigt sie, wie kann man die EU Lizenz beantragen und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? In diesem Beitrag verfasst von einem unserer Verkehrsleiter erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle Fakten zur EU Lizenz/ Gemeinschaftslizenz.

EU Lizenz beantragen?

Was ist die EU-Lizenz?

Grundsätzlich ist die EU-Lizenz schlicht eine behördliche Transportgenehmigung, die es Unternehmen ermöglicht, gewerbliche Transporte innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchzuführen. Ohne diese Gemeinschaftslizenz ist der grenzüberschreitende Güterkraftverkehr für Unternehmen einfach gesagt rechtlich nicht zulässig und strafbar. Die Lizenz wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt und unterliegt strengen Auflagen.

 

 

Unterschied EU Lizenz und Gemeinschaftslizenz

Kurz und knapp: Es gibt keinen. Die EU-Lizenz und die Gemeinschaftslizenz bezeichnen dieselbe Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der EU und des EWR. Der Begriff Gemeinschaftslizenz wurde früher verwendet, während sich in der Praxis zunehmend die Bezeichnung EU-Lizenz durchsetzt. Inhaltlich gibt es jedoch keinen Unterschied – beide Begriffe beziehen sich auf dieselbe rechtliche Grundlage und haben die gleichen Anforderungen.

 

 

Welche anderen Lizenzen gibt es in Deutschland?

Neben der EU-Lizenz gibt es in Deutschland weitere Genehmigungen, die für den Güterverkehr relevant sind:

 

    • Diese wird benötigt, wenn Transporte ausschließlich innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt werden.

    • Kabotageerlaubnis
    • Erforderlich für Transporte innerhalb eines EU-Mitgliedsstaates durch ein Unternehmen aus einem anderen Mitgliedsland.

    • Sondergenehmigungen
    • Beispielsweise für Gefahrguttransporte oder den Transport von übergroßen und schweren Gütern.

Wer benötigt eine EU-Lizenz?

Jedes Unternehmen, das gewerblichen Güterverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht grenzüberschreitend innerhalb der EU betreibt, ist verpflichtet, eine EU-Lizenz zu beantragen. Diese Regelung gilt seit Mai 2022 auch für kleinere Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, sofern die Transporte gewerblich erfolgen.

 

 

Was kostet eine EU Lizenz?

Die Kosten für die EU-Lizenz sind nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern variieren je nach Bundesland und zuständiger Behörde. Die Gebühren bewegen sich in der Regel zwischen 120 und 700 Euro. Hinzu kommen mögliche Kosten für erforderliche Nachweise wie die finanzielle Leistungsfähigkeit oder fachliche Eignung. Aber dazu später mehr.

 

 

Wie lange ist die EU Lizenz gültig?

Die Lizenz wird für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgestellt. Sollte das Straßenverkehrsamt bedenken haben, die Lizenz sofort für 10 Jahre auszustellen, kann dies auch unter Begründung eine EU Lizenz für einen verkürzten Zeitraum, beispielsweise nur für 3 Jahre, ausstellen. Nach Ablauf kann sie unter der Voraussetzung einer erneuten Prüfung verlängert werden. Änderungen im Unternehmen, die die Voraussetzungen für die Lizenz betreffen, müssen der zuständigen Behörde rechtzeitig gemeldet werden. Zum Beispiel dann, wenn der Verkehrsleiter aus dem Unternehmen ausscheidet oder wechselt.

 

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine EU Lizenz erfüllt sein?

Um eine EU-Lizenz zu erhalten, müssen Transportunternehmen bestimmte Anforderungen erfüllen:

 

Sitz des Unternehmens

Das Unternehmen muss seinen rechtlichen Sitz in Deutschland haben und dort tatsächlich tätig sein.

 

Zuverlässigkeit

Geschäftsführung und Verkehrsleiter dürfen keine schwerwiegenden Verstöße gegen Transportvorschriften begangen haben.

 

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Das Unternehmen muss nachweisen, dass es wirtschaftlich stabil ist. Dies erfolgt durch entsprechende Kapitalnachweise.

 

Fachliche Eignung

Ein Verkehrsleiter muss eine Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich abgelegt haben oder gleichwertige Qualifikationen nachweisen.

 

Wo kann man die EU Lizenz beantragen?

Grundsätzlich zuständig für die EU Lizenz/ Gemeinschaftslizen ist das BALM. Die Lizenz wird aber bei der zuständigen Verkehrsbehörde am Sitz des Unternehmens beantragt. Meist also das Straßenverkehrsamt vor Ort. Dies kann je nach Bundesland auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder beispielsweise die Bezirksregierung sein. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen und wird einer behördlichen Prüfung unterzogen.

 

 

Wann kann eine EU Lizenz entzogen werden?

Die Lizenz kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr erfüllt sind. Gründe für den Entzug können unter anderem sein:

    • Verlust der finanziellen Leistungsfähigkeit

    • Nachweislich wiederholte Verstöße gegen Transport- und Arbeitsrecht

    • Unzuverlässigkeit der Geschäftsführung oder des Verkehrsleiters
       

Welche Strafen drohen beim Fahren ohne EU Lizenz?

Wer ohne gültige EU-Lizenz gewerblichen grenzüberschreitenden Transport betreibt, riskiert hohe Geldstrafen. In Deutschland drohen Bußgelder von mehreren tausend Euro, außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden. In anderen EU-Staaten können ebenfalls empfindliche Strafen verhängt werden.

 

 

Wie viele EU Lizenzen benötigt ein Unternehmen?

Jedes Unternehmen erhält eine Original-Lizenz. Für jedes weitere Fahrzeug, das für den internationalen Güterverkehr eingesetzt wird, muss eine beglaubigte Kopie der Lizenz beantragt und im Fahrzeug mitgeführt werden. Ohne diese Kopie ist der Transport illegal und kann sanktioniert werden.

 

 

Zusammenfassung

Die EU-Lizenz oder auch Gemeinschaftslizenz ist eine essenzielle Voraussetzung für Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr tätig sind. Wer diese Lizenz nicht besitzt oder sich nicht an die Auflagen hält, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch den Verlust der Geschäftstätigkeit. Es lohnt sich daher, frühzeitig alle Anforderungen zu prüfen und die Lizenz rechtzeitig zu beantragen. Bei Fragen kann die zuständige Verkehrsbehörde oder die Industrie- und Handelskammer weiterhelfen.