Seit 2003 müssen Berufskraftfahrer eine Qualifikation nachweisen, damit sie in Deutschland sowie in der EU gewerblich Güter auf öffentlichen Straßen transportieren dürfen. Die Rechtsgrundlage dafür bildet die EU-Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung von Bus- und Lkw-Fahrern. Gemeint sind damit Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, oder CE sind sowie Busfahrer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE.
Umgesetzt werden die Vorgaben dieser Richtlinie vom Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), das in Deutschland am 14.08.2006 in Kraft getreten ist.
Erfahren Sie jetzt mehr über den Fahrerqualifizierungsnachweis und die Anforderungen bei der Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und die Schlüsselzahl 95:
Am 2. Dezember 2020 trat das novellierte Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG 2020) in Kraft sowie eine überarbeitete Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV), womit die EU-Richtlinie 2018/645 umgesetzt wird.
Was ist beim Fahrerqualifizierungsnachweis seit 2021 neu?
Bisher wurde die Berufskraftfahrerqualifikation durch die Schlüsselzahl 95 als Eintrag im Führerschein nachgewiesen. Mit der Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) im Mai 2021 wurde diese Praxis geändert. Der FQN im Scheckkartenformat ersetzt nun die Schlüsselzahl 95. Die rechtliche Grundlage für den FQN bildet das novellierte BKrFQG:
„Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) wird seit dem 23. Mai 2021 bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab. Der FQN kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war.“ (Quelle: BMDV – Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht) |
Der FQN ersetzt nicht den Führerschein. Es müssen immer beide Dokumente im Lkw mitgeführt werden.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister
Ein weiterer Bestandteil der Novellierung des BKrFQG ist die Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das am 23. Mai 2021 in Betrieb genommen wurde.
In diesem Register werden die Fahrerqualifikationsnachweise der Berufskraftfahrer gespeichert, um eine EU-weite Transparenz und Verwaltung zu gewährleisten.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis nach BKrFQG
Neben der Verlängerung des Lkw-Führerscheins (diese sind seit 01.01.1999 auf 5 Jahre befristet) und der regelmäßigen Gesundheitsprüfung benötigen Berufskraftfahrer gemäß § 5 BKrFQG folgende Befähigungsnachweise:
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- eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation
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- alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung
Für wen gilt das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz?
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gilt für alle gewerblichen Bus- und LKW-Fahrer, einschließlich Aushilfsfahrer, die Fahrten im Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen:
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- Gewerbliche LKW-Fahrer: Alle Fahrer, die gewerblich Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse führen.
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- Gewerbliche Busfahrer: Alle Fahrer, die gewerblich Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen führen.
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- Aushilfsfahrer: Auch Aushilfsfahrer, die gewerblich tätig sind, fallen unter das Gesetz
Das BKrFQG gilt nicht für Lkw-Fahrten, wie beispielsweise bei einem privaten Umzug.Das BKrFQG zielt nicht nur darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Auch das wirtschaftliche Fahrverhalten von Berufskraftfahrern soll aufgrund der regelmäßigen Weiterbildungen optimiert sowie ein einheitlicher EU-weiter Aus- und Fortbildungsstandard erreicht werden.
Erwerb der Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation
Nach § 2 BKrFQG kann man diese folgendermaßen erwerben:
- Ähnlich wie bei der Ausbildung zum Verkehrsleiter im Güterverkehr ist auch für Berufskraftfahrer das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der für den Wohnsitz des Prüfungsteilnehmers zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) Voraussetzung. Die theoretische Prüfung wird schriftlich abgelegt und dauert 240 Minuten (4 Stunden). Die praktische Prüfung zur Grundqualifikation als Berufskraftfahrer umfasst mehrere Teile: eine Fahrprüfung, einen praktischen Prüfungsteil und die Bewältigung kritischer Fahrsituationen. Dieser Prüfungsteil dauert 210 Minuten (3,5 Stunden).
Es besteht bei der Grundqualifikation keine Pflicht am Unterricht teilzunehmen. Ein weiterer Vorteil ist, dass man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen muss.
- Alternativ kann die Grundqualifikation durch den Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erlangt werden. Auch ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, der ähnliche Fähigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt, wird anerkannt.
- Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme am Unterricht (140 Unterrichtsstunden zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie dem Bestehen einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der zuständigen IHK erworben. Hier ist die Teilnahme am Unterricht verpflichtend. Gleich wie bei der Grundqualifikation ist auch bei der beschleunigten Grundqualifikation der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse nicht erforderlich.
Für wen ist die Grundqualifikation Pflicht und für wen nicht?
Pflicht für die Grundqualifikation: | Ausgenommen von der Grundqualifikation: | |
Busfahrer | Die Fahrerlaubnis wurde nach dem 10.09.2008 erworben. | Die Fahrerlaubnis war bereits am 10.09.2008 vorhanden. |
Lkw-Fahrer | Die Fahrerlaubnis wurde nach dem 10.09.2009 erworben. | Die Fahrerlaubnis war bereits am 10.09.2009 vorhanden. |
Für Lkw- und Busfahrer, die von der Grundqualifikation ausgenommen sind, gilt nur die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
Regelmäßige Weiterbildungen für den Fahrerqualifizierungsnachweis
Alle Berufskraftfahrer, die gewerblich einen LKW fahren, der größer als 3,5 Tonnen ist (Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE), sind alle 5 Jahre zur Weiterbildung verpflichtet, damit sie auf dem neuesten Stand der Technik sind und ihr Wissen zu den Sicherheitsstandards vertiefen können.
Die erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation abzuschließen. Jede weitere Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu absolvieren. Die Weiterbildung erfolgt durch Teilnahme an einem Unterricht an einer anerkannten Ausbildungsstätte. (Quelle: (§ 5 BKrFQG). |
Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer umfasst 5 Module oder insgesamt 35 Unterrichtsstunden, die jeweils 60 Minuten dauern. Diese können beispielsweise an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen zu je 7 Stunden pro Modul absolviert werden. Es gibt jedoch verschiedene Anbieter von Weiterbildungen, die es ermöglichen, die 35 Stunden flexibel zu gestalten und an individuelle Bedürfnisse anzupassen.
Bei der Weiterbildung für Berufskraftfahrer gibt es keine Prüfungen. Es genügt ein Nachweis des Bildungsträgers über die Teilnahme an den Modulen. Der Teilnahmenachweis wird anschließend mittels eines Eintrages im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) erfasst.
Inhalte der Weiterbildungsmodule für Berufskraftfahrer:
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- Fahrsicherheit und Sicherheitstechnik: Hier werden die Risiken des Straßenverkehrs, die kinematische Kette, die Druckluftbremse und moderne Sicherheitstechniken behandelt.
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- Eco-Training (Wirtschaftliche Fahrweise): Dieses Modul konzentriert sich auf das wirtschaftliche Fahrverhalten, um den Kraftstoffverbrauch zu optimieren und die Umweltbelastung zu reduzieren.
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- Sozialrechtliche Vorschriften und Gesundheit: Sozialrechtliche Rahmenbedingungen, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit sowie die Anwendung von Vorschriften stehen in diesem Modul im Fokus.
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- Ladungssicherung: Hier werden Kenntnisse über die richtige Ladungssicherung, einschließlich der Verwendung von Sicherungsmaterialien und der Anforderungen an die Fahrzeuge vermittelt.
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- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit oder Vertiefung von Vorschriften: Dieses Modul kann je nach Anbieter variieren und sich auf spezifische Aspekte wie der Fahrer als Dienstleister und Imageträger oder die Anwendung von wichtigen Vorschriften konzentrieren.
Die Weiterbildungsmodule sind darauf ausgelegt, Berufskraftfahrer auf die neuesten Sicherheitsstandards und rechtlichen Anforderungen zu bringen und ihre Fähigkeiten im Umgang mit Fahrzeugen und Ladungen zu verbessern.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer
Berufskraftfahrer, die die Weiterbildungsmöglichkeiten nicht nutzen, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Gemäß § 28 BKrFQG (Bußgeldvorschriften) drohen Fahrern Bußgelder von bis zu 5.000 Euro, wenn sie Fahrten ohne eine gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis durchführen. Auch Unternehmer, die Fahrer ohne eine gültige Qualifikation fahren lassen, müssen mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Sie können mit Strafen bis zu 20.000 Euro belegt werden.
Was kostet die Grundqualifikation für Lkw-Fahrer?
Die Kosten für die Grundqualifikation von LKW-Fahrern in Deutschland sind abhängig vom Anbieter. Die beschleunigte Grundqualifikation kann zwischen 1.980 und 3.100 Euro kosten, wobei die Region und der Anbieter einen Einfluss auf den Preis haben. Bei der Industrie- und Handelskammer liegen die Prüfungsgebühren für die Grundqualifikation zwischen 960 und 1.420 Euro (IHK Köln). Weitere Ausgaben können für Unterrichtsmaterialien und andere Nebenkosten anfallen.
Wie viel kosten die Module für die Weiterbildung für Berufskraftfahrer?
Je nach Anbieter (wie Fahrschulen oder TÜV), Region und Art der Buchung variieren auch hier die Kosten.
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- Einzelbuchung eines Moduls (7 Stunden): Die Kosten liegen häufig zwischen 50 bis 80 € pro Modul.
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- Buchung eines Wochenseminars (5 Module zu je 7 Stunden): Hier liegen die Gesamtkosten in der Regel zwischen 350 – 400 €.
Mit weiteren Nebenkosten (Arbeitsunterlagen, Essen) ist mit 400 bis 450 Euro für die Weiterbildungskosten zu rechnen. Obwohl Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, diese zu übernehmen, tragen sie die Kosten oft im Rahmen der beruflichen Qualifikation.
Sie haben noch Fragen zur Grund- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern? Als externe Verkehrsleiter sind wir nicht nur deutschlandweit im Einsatz, sondern auch gerne auch für Sie!