Ladungssicherung nach DGUV Vorschrift 70 und StVO

Ladungssicherung

Inhalt

Die richtige Ladungssicherung beim Lkw ist nicht nur für einen sicheren Transport auf der Straße wichtig. Auch auf dem Betriebsgelände müssen beim Be- und Entladen Unfälle durch schlecht gesichertes Frachtgut vermieden werden. Dafür ist fundiertes Wissen über die physikalischen Kräfte beim Bremsen oder in Kurven sowie der fachgerechte Umgang mit Hilfsmitteln wie Zurrgurten erforderlich. In diesem Beitrag von Verkehrsleiter.jetzt werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Rechtsvorschriften wie die DGUV Vorschrift 70 und die Straßenverkehrsordnung (StVO), erklären die optimale Ladungssicherungstechnik und zeigen auf, wer wofür die Verantwortung trägt.

 

Was besagt die DGUV Vorschrift 70 hinsichtlich der Ladungssicherung?

Die Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bildet die Grundlage für den sicheren Einsatz von Landfahrzeugen im gewerblichen Bereich.

Die DGUV Vorschrift 70 verpflichtet Unternehmer, Fahrzeuge so auszustatten und zu beladen, dass die Fracht selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann.

Wer diese Vorgaben missachtet, geht ein hohes Risiko ein, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und Bußgelder von bis zu 10.000 € nach sich ziehen können (§ 58 DGUV V70 „Ordnungswidrigkeiten“ und § 209 SGB VII „Bußgeldvorschriften“).

Zentral für die Umsetzung ist § 22 DGUV Vorschrift 70 („Fahrzeugaufbauten, Aufbauteile, Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung“):

  • Fahrzeugaufbauten müssen so gestaltet sein, dass die Ladung bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher verwahrt bleibt.
  • Falls der Aufbau allein keine ausreichende Sicherung bietet, müssen zusätzliche Hilfsmittel zur Ladungssicherung bereitgestellt werden.
  • Pritschenaufbauten und Tieflader müssen über Verankerungen verfügen, um Zurrmittel sicher befestigen zu können.

Ergänzend fordert § 37 DGUV Vorschrift 70 („Be- und Entladen“), dass Fahrzeuge nur so beladen werden dürfen, dass die zulässigen Werte für das Gesamtgewicht, die Achslasten, die statische Stützlast und die Sattellast nicht überschritten werden. Die Ladungsverteilung muss so erfolgen, dass das Fahrverhalten des Fahrzeuges nicht über das unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt wird.

Beim Be- und Entladen ist darauf zu achten, dass Fahrzeuge nicht fortrollen, kippen oder umstürzen können und Personen nicht durch herabfallende, umfallende oder wegrollende Gegenstände beziehungsweise durch ausfließende oder ausströmende Stoffe gefährdet werden.

 

Weitere Rechtsvorschriften bei der Ladungssicherung

Zusätzlich zur DGUV Vorschrift 70 regeln weitere Gesetze die Ladungssicherung beim Lkw und die Pflichten aller Beteiligten. Wird die Ladung über öffentliche Straßen transportiert, kommt zuerst die Straßenverkehrsordnung ins Spiel.

  • In § 22 StVO („Ladung“) ist festgelegt, dass Ladung so verstaut und gesichert werden muss, dass sie selbst bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutscht, umfällt, hin- und herrollt, herabfällt oder vermeidbaren Lärm verursacht.
  • Der § 23 StVO („Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden“) verdeutlicht zudem, dass die Person am Steuer dafür verantwortlich bleibt, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung nicht leidet.
  • Im Handelsgesetzbuch (HGB), konkret in § 412 HGB („Verladen und Entladen. Verordnungsermächtigung“),wird die Verladeverantwortung im gewerblichen Bereich geregelt. Grundsätzlich ist der Absender verpflichtet, das Gut beförderungssicher zu laden, zu verstauen und zu sichern, sofern im Frachtvertrag keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  • Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber in § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) verpflichtet, die Sicherheit der Beschäftigten im Betrieb durch Schutzmaßnahmen und klare Anweisungen zu gewährleisten. Das schließt auch die Abläufe beim Beladen der Fahrzeuge ausdrücklich mit ein.
  • Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gibt vor, dass nur Arbeitsmittel verwendet werden dürfen, die für den vorgesehenen Zweck geeignet und sicher sind. Das betrifft das Fahrzeug sowie alle eingesetzten Hilfsmittel zur Ladungssicherung.
  • Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt die baulichen Anforderungen an die Fahrzeuge, damit diese für den Verkehr zugelassen werden können und den technischen Sicherheitsstandards entsprechen.

 

Technische Normen und der Stand der Technik

Rechtsbegriffe wie die „anerkannten Regeln der Technik“ werden durch spezifische technische Regelwerke konkretisiert. Diese dienen bei Kontrollen oder Unfällen als Maßstab für eine fachgerechte Sicherung des Ladeguts.

Norm oder Regelwerk   Inhalt und Bedeutung
VDI-Richtlinie 2700 ff. Gilt als das Grundlagenwerk für die Ladungssicherung und wird bei rechtlichen Prüfungen herangezogen.  
DIN EN 12195 Diese europäische Normenreihe liefert Details zur Berechnung der notwendigen Sicherungskräfte und definiert Anforderungen an Zurrmittel.  
DIN EN 12640 Mindestanforderungen an Zurrpunkte und Verankerungen auf Ladeflächen, damit diese den Kräften standhalten.  
DGUV Regel 108-006 & DGUV Information 208-001 („Ladebrücken“) Praktische Hilfestellungen der Berufsgenossenschaften zu Gefahren und Abläufen beim Be- und Entladen.  

 

Die häufigsten Fehler bei der Ladungssicherung:

  • Mangelhafte Zurrmittel: Oft sind Spanngurte locker, falsch angelegt oder bereits beschädigt. Weisen Gurte Risse, Schnitte oder verformte Ratschen auf, dürfen sie nicht mehr verwendet werden, da die Gefahr besteht, dass sie im Ernstfall reißen.
  • Fehlende Antirutschmatten: Ohne Antirutschmatten müsste die Ladung mit einer unrealistisch hohen Anzahl an Gurten niedergezurrt werden, um ein Verrutschen zu verhindern.
  • Missachtung des Formschlusses: Ladelücken zwischen den Gütern oder zur Bordwand werden häufig ignoriert. Wenn die Ladung erst einmal in Bewegung gerät, reicht die Kraft der Gurte oft nicht mehr aus, um die kinetische Energie abzufangen.
  • Falsche Gewichtsverteilung: Eine ungleichmäßige Beladung führt zu einer schlechten Achslastverteilung. Dies beeinträchtigt das Brems- und Lenkverhalten des Lkw massiv und provoziert Unfälle bereits in moderaten Kurven.

 

Die formschlüssige Ladungssicherung

Der Formschluss gilt als die effektivste Methode der Ladungssicherung. Er basiert auf dem technischen Prinzip der mechanischen Blockierung. Das bedeutet, dass jegliche Bewegung des Transportguts durch bauliche Hindernisse verhindert wird.

Typische formschlüssige Sicherungen sind Stirnwände vorne, Seitenwände links und rechts, Rungen oder Bordwände, Zwischenwände, Keile, Klötze sowie Lückenfüller wie Luftpolsterkissen, Stausäcke oder Holzklötze.

 

Vorteile der formschlüssigen Ladungssicherung:

  • Zuverlässig, wenn das Laden richtig ausgeführt wird.
  • Einfache Kontrolle (Sichtprüfung, ob Lücken vorhanden sind, reicht).
  • Keine Zurrgurte nötig (weniger Materialaufwand und keine Berechnung von Vorspannkräften).
  • Ideal bei Stückgut wie Kisten, Fässern oder palettiertem Ladegut.

 

Nachteile der formschlüssigen Ladungssicherung:

  • Nicht immer möglich, z. B. bei unterschiedlichen Ladungsgrößen, die das Stapeln erschweren.
  • Wenn zu eng geladen wird, sind Druckschäden oder Quetschungen am Ladegut möglich.
  • Lücken können schon bei geringem Spiel und Schwung eine Bewegung der Ladung auslösen.

 

Die kraftschlüssige Ladungssicherung

Nach der formschlüssigen Ladungssicherung ist der Kraftschluss die zweitbeste Lösung, um Ladegut sicher zu transportieren. Ein Beispiel für den Kraftschluss ist das Niederzurren. Dabei wird die Nutzlast mittels über die Ladung verlaufender Zurrgurte auf den Boden gedrückt und durch Reibung gegen Verrutschen gesichert.

Zusätzlich empfiehlt es sich, Antirutschmatten einzusetzen, um die Reibung zwischen der Ladefläche und der Ladung zu erhöhen. Gleichzeitig sorgen Kantenschoner dafür, dass sich die Vorspannkraft der Zurrgurte gleichmäßiger verteilt.

 

Die Arten des Zurrens

  1. Formschlüssig sichern:
  2. Direktzurren: Die Zurrgurte werden direkt an den Befestigungspunkten der Ladung angebracht, wodurch diese formschlüssig mit der Ladefläche verbunden wird.
  3. Schrägzurren: Die Sicherung erfolgt durch zwei Paare symmetrisch angeordneter Zurrgurte, welche die Ladung auf allen Seiten in alle Richtungen am Boden fixieren.
  4. Kopfschlingzurren: Diese Methode wird angewendet, wenn die Ladung keine eigenen Befestigungspunkte besitzt und stattdessen durch eine Kopfschlinge gehalten wird.
  5. Diagonalzurren: Es werden vier Zurrmittel eingesetzt, wobei jedes einzelne die Ladung gleichzeitig in zwei Richtungen sichert.
  6. Kraftschlüssig sichern:
  7. Niederzurren: Die Zurrgurte pressen die Ladung auf die Ladefläche, damit die entstehende Reibung das Ladegut fest auf der Fläche hält.

 

Geteilte Verantwortung bei der Ladungssicherung

Die Verantwortung beim Laden tragen alle Beteiligten gemeinsam: Absender, Verlader, Fahrzeughalter und die Fahrzeugführer. Der Unternehmer wiederum muss für ein sicher ausgestattetes Fahrzeug sowie die erforderlichen Hilfsmittel sorgen und die notwendigen Bedienungsanleitungen bereitstellen. Sind zur Vermeidung von Unfällen besondere Regeln nötig, müssen für alle am Transport Beteiligten verständliche Betriebsanweisungen erstellt und Sicherheitsunterweisungen durchgeführt werden.

 

Die Verantwortlichkeiten im Detail:

  • Der Absender ist für die beförderungssichere Verladung verantwortlich. Er muss gewährleisten, dass die Güter transportfähig verpackt sind und einen geeigneten Frachtführer auswählen, den er vorab über alle spezifischen Eigenschaften der Ladung informiert. Im Werkverkehr mit eigenem Personal übernimmt er zusätzlich die Rolle des Frachtführers.

  • Der Verlader leitet die Ladearbeit und ist gegenüber dem Personal weisungsbefugt. Er trägt gemeinsam mit dem Fahrzeugführer die Verantwortung für die verkehrssichere Verladung. Das bedeutet: Er muss sicherstellen, dass die Ladung so verstaut ist, dass sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. Er muss nicht selbst laden, ist aber zur Kontrolle und zu entsprechenden Anweisungen verpflichtet.

  • Frachtführer und Fahrzeughalter sind für die betriebssichere Verladung verantwortlich. Sie müssen ein technisch geeignetes Fahrzeug bereitstellen und dafür sorgen, dass ausreichend Sicherungsmittel wie Zurrgurte, Netze oder Antirutschmatten an Bord sind.

  • Der Fahrzeugführer trägt die Verantwortung für die praktische Durchführung der Ladungssicherung beim Lkw. Im Rahmen der Abfahrtskontrolle muss er die Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen sowie den Zustand der Sicherheitseinrichtungen prüfen. Während der Fahrt ist er zudem verpflichtet, seine Fahrweise an Ladung und Witterung anzupassen.

Neben den weisungsbefugten Personen können auch Sicherheitsbeauftragte bei der korrekten Ladungssicherung mitwirken, um alle Beteiligten über mögliche Risiken aufzuklären.

Beim Be- und Entladen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die zulässigen Werte für das Gesamtgewicht und die Achslasten strikt eingehalten werden. Darüber hinaus muss die Ladungsverteilung so erfolgen, dass das Fahrverhalten nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Um die Sicherheit während des Stillstands zu gewährleisten, muss das Fahrzeug gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert werden, beispielsweise durch die Feststellbremse oder den Einsatz von Unterlegkeilen.

 

Ganzheitliche Ladungssicherung in der Praxis

Die korrekte Ladungssicherung basiert auf physikalischem Verständnis, der richtigen Anwendung technischer Hilfsmittel und einer klar definierten Rollenverteilung zwischen allen Beteiligten. Während die DGUV Vorschrift 70 und die StVO den rechtlichen Rahmen vorgeben, kommt es in der Praxis vor allem darauf an, dass alle Beteiligten die Ladung gewissenhaft sichern. Nur wenn alle Handgriffe sitzen, ist die Fracht auf der Straße optimal gesichert und das Be- und Entladen auf dem Betriebsgelände verläuft unfallfrei.

Wer Transportgut möglichst lückenlos verstaut, hochwertige Zurrmittel nutzt und die Aufgaben im Team klar abspricht, schützt die Fracht und sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr. Die erfahrenen Verkehrsleiter von Verkehrsleiter.jetzt unterstützen Unternehmen deutschlandweit bei allen Verkehrstätigkeiten, die für einen rechtssicheren und reibungslosen Betrieb eines betrieblichen Fuhrparks erforderlich sind.